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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Meldungen an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Umfassen: 1. Erteilung einer Geschäftsbetriebserlaubnis an ein Einlagenkreditinstitut oder Wertpapierhandelsunternehmen; 2. Erteilung einer Geschäftsbetriebserlaubnis nach § 32 KWG an das Tochterunternehmen eines Unternehmens mit Sitz in einem Drittstaat; die Struktur des Konzerns ist in der Mitteilung anzugeben; 3. Erwerb einer Beteiligung an einem Einlagenkreditinstitut oder Wertpapierhandelsunternehmen, durch den Letztere zu einem Tochterunternehmen eines Unternehmens mit Sitz in einem Drittstaat werden; 4. Anzahl und Art der Fälle, in denen die Errichtung einer Zweigniederlassung in einem anderen EWR-Staat nicht zustande gekommen ist, weil die BaFin die Angaben nach § 24a KWG nicht an die zuständigen Stellen des Aufnahmestaats weitergeleitet hat; 5. Anzahl und Art der Fälle, in denen Massnahmen nach $ 53 b KWG ergriffen wurden; 6. allgemeine Schwierigkeiten, die Einlagenkreditinstitute oder Wertpapierhandelsunternehmen bei Errichtung von Zweigniederlassungen, Gründung von Tochterunternehmen, Betreiben von Bankgeschäften, Erbringen von Finanzdienstleistungen oder Tätigkeiten nach § 1 KWG in einem Drittstaat haben; 7. Erlaubnisantrag des Tochterunternehmens eines Unternehmens mit Sitz in einem Drittstaat; 8. die nach § 2 KWG gemeldete Absicht des Erwerbs einer Beteiligung i. S. v. Nr. 3.



 
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