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Konzern

Als Konzern bezeichnet man eine Gruppe von Unternehmen, die gemeinsam unter der herrschenden Leitung eines Unternehmens steht. Das herrschende Unternehmen wird meist als Konzernmutter oder Muttergesellschaft bezeichnet. Die abhängigen Unternehmen sind dementsprechend die Konzerntöchter oder Tochtergesellschaften. Konzerne entstehen entweder durch Vertrag zwischen den Unternehmen oder durch Kapitalbeteiligung eines Unternehmens an einem oder mehreren anderen Unternehmen.

Konzerne sind miteinander verbundene Unternehmen unter der einheitlichen Leitung eines der Unternehmen. Die Konzernbildung kann durch kapitalmäßige Beteiligung, stimmrechtliche Bindung oder durch Vertragsabschluss erfolgen. Kennzeichnend ist aber immer, dass ein Unternehmen eine beherrschende Stellung gegenüber den anderen verbundenen Unternehmen einnimmt. Das herrschende Unternehmen bezeichnet man aus diesem Grunde als Konzernmutter, wohingegen die beherrschten Unternehmen Konzerntöchter genannt werden.

Welche verbundenen Unternehmen im einzelnen als Konzern anzusehen sind, wird im Aktiengesetz geregelt. Hierin wird festgelegt, dass auch Unternehmen die rechtlich selbständig sind, aber unter einer einheitlichen Leitung stehen, als Konzerne anzusehen sind. Die einzelnen Regelungen finden sich im Aktiengesetz (AktG).

Je nach Ausgestaltung des Konzerns sind unterschiedliche Konzernarten zu unterscheiden. Nach dem Abhängigkeitsverhältnis in dem die Konzernunternehmen stehen, können unterschieden werden in:

  • Unterordnungskonzerne
  • Gleichordnungskonzerne

Von einem Unterordnungskonzern spricht man, wenn die Konzerntöchter der Konzernmutter in einem Abhängigkeitsverhältnis untergeordnet sind. Solche Konzerne zeichnen sich dadurch aus, dass die Konzerntöchter keine eigenständige Unternehmenspolitik betreiben können. Oft hat die Konzernmutter die Verfügungsgewalt über die finanziellen Mittel des gesamten Konzerns und entscheidet auch, welche Produkte oder Dienste in welchen Mengen produziert werden. Auch die wesentlichen Personal- und Investitionsentscheidungen werden von der Muttergesellschaft getroffen.

In einem Gleichordnungskonzern haben alle Unternehmen die Möglichkeit, an den unternehmerischen Entscheidungen teilzunehmen, sie sind in ihren wirtschaftlichen Entscheidungen weitgehend frei. Die gesetzlichen Konzern-Regelungen beziehen sich überwiegend auf Unterordnungskonzerne, da sie am häufigsten vorkommen.

Unterscheidet man Konzerne nach der Art der Konzernbildung, so finden sich zwei Varianten:

  • Vertragskonzerne
  • Faktische Konzerne

Vertragskonzerne entstehen durch Vertragsabschluss, durch so genannte Beherrschungsverträge. Bei solchen Verträgen verpflichten sich ein oder mehrere Unternehmen dazu, sich der einheitlichen Leitung eines anderen Unternehmens zu unterwerfen. Bei einem solchen Konzern muss die Konzernmutter nicht die Kapitalmehrheit an den Töchtern besitzen. Die Abhängigkeit entsteht durch den Vertragsabschluss.

Bei faktischen Konzernen entsteht die Abhängigkeit hingegen dadurch, dass eine Unternehmen die Kapitalmehrheit an einem oder mehreren anderen Unternehmen erwirbt. Dies kann beispielsweise durch Erwerb der Aktienmehrheit über die Börse erfolgen. Je nach Höhe der Kapitalbeteiligung spricht man von einer Sperrminorität oder von Kapitalführung. Bei der Sperrminorität erwirbt ein Unternehmen 25 Prozent plus eine Aktie eines anderen Unternehmens. Zu einer Kapitalführung sind mindestens 51 Prozent des Aktienkapitals der anderen Gesellschaft notwendig.

Eine Sonderform der Leitung eines Konzerns sind so genannte Holdinggesellschaften. Auch hier hält eine Gesellschaft (Holdinggesellschaft) die Kapitalmehrheit an den Konzerntöchtern. Die Aufgabe der Holdinggesellschaft (Konzernmutter) ist dabei lediglich die Verwaltung der Konzerntöchter, ohne dass die Konzernmutter selbst produziert oder Handel betreibt. Holdinggesellschaften werden oft dadurch gegründet, dass mehrere Unternehmen zusammen eine Holding gründen und ihr Aktienkapital in diese Gesellschaft einbringen. Ziel eines solchen Zusammenschlusses ist es, eine stärkere Marktposition durch Konzentration der Kräfte und Koordination der Aufgaben zu erreichen.

Nach der Art der Unternehmen die sich zusammenschließen kann man unterscheiden zwischen einer

  • horizontale Konzernbildung und einer
  • vertikalen Konzernbildung

Bei horizontalen Konzernen schließen sich Unternehmen der gleichen Wirtschaftsstufe zusammen, beispielsweise zwei Autoproduzenten. Wie bei einem Kartell, ist es auch bei einer horizontalen Konzernbildung das Ziel, durch Zusammenschluss möglichst eine marktbeherrschende Stellung zu erreichen und so die verbleibende Konkurrenz weitgehend oder ganz auszuschalten.

Bei einem vertikalen Konzern schließen sich Unternehmen verschiedener Wirtschaftsstufen zusammen. So kann sich beispielsweise ein Rohstoffproduzent mit einem Produktions- und einem Handelsunternehmen zusammenschließen. Auch bei einem solchen Zusammenschluss ist es das Ziel, eine marktbeherrschende Stellung zu erreichen,. Das kann unter anderem dadurch geschehen, dass anderen Unternehmen der Zugang zu einer oder mehreren Wirtschaftsstufen (Teile- oder Vorlieferanten) verwehrt wird. Auch wenn dies nicht gelingt, können durch vertikale Konzentration eventuell beträchtliche Kosteneinsparungen erzielt werden. Allerdings stehen solchen Vorteilen die Gefahren von Bürokratisierung und langen Entscheidungswegen gegenüber. Als gesamtwirtschaftlicher Nachteil kann eine Einschränkung des Wettbewerbs die Folge sein.

Wirtschaftspolitisch werden Konzerne daher oft kritisch betrachtet, da durch den Zusammenschluss großer Unternehmen marktbeherrschende Stellungen geschaffen werden können, die den freien Wettbewerb unterbinden. Auch gesellschaftspolitisch wird die Bündelung von großer wirtschaftlicher und damit häufig auch politischer Macht in den Händen weniger Entscheidungsträger von Anhängern der Marktwirtschaft kritisch gesehen. In diesem Zusammenhang geraten in Deutschland von allem die Großbanken immer wieder unter Beschuss, da diese aufgrund ihrer vielfachen Kapitalbeteiligungen einen großen Einfluss auf die Wirtschaft ausüben.

Um eine übermäßige Konzentration und die Bildung von Monopolen oder marktbeherrschenden Positionen zu verhindern, wurde in Deutschland das Bundeskartellamt geschaffen und eine Monopolkommission gebildet, die die Entwicklung in diesem Bereich beobachten sollen. Auch auf europäischer Ebene gibt es eine Kartellbehörde.

Sind ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter einheitlicher Leitung der herrschenden Unternehmung zusammengefasst, bilden sie einen Konzern. Die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen. Die sich zusammenschließenden Unternehmen bleiben zwar rechtlich selbständig, unterstehen wirtschaftlich aber gemeinsamer Leitung und Verwaltung. In horizontalen Konzernen sind Unternehmen gleicher Produktionsstufen, in vertikalen verschiedener Produktionsstufen zusammengeschlossen. Unter einem Diagonalen Konzern versteht man die Verbindung von Unternehmen unterschiedlicher Branchen (Mischkonzern). Konzerne entstehen meist durch gegenseitige Kapitalbeteiligung oder Errichtung einer Dachgesellschaft (Holding). Verbinden sich mit dem Konzern Marktbeherrschungsabsichten, entsteht ein Trust.



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