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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAK)

mit Sitz in Berlin. Ihm obliegt die Bankenaufsicht in der Bundesrepublik. Es ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Geschichtliche Entwicklung: Bankenkrise von 1931 (Zusammenbruch der Österreichischen Credit-Anstalt und dadurch der Darmstädter- und Nationalbank (Danatbank) und Dresdner Bank); deshalb NotVO vom 19.9.1931 zur Bankenaufsicht, ausgeübt durch den Reichskommissar für das Bankgewerbe; 1934 Aufsichtsamt für das Kreditwesen; nach 1945 Bankenaufsicht durch Wirt-schafts- und Finanzminister der Bundesländer; ab 1957 durch Deutsche Bundesbank; seit 1962 durch BAK und Bundesbank.



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Weitere Begriffe : Pfandleihanstalt, -Kreditanstalt, -bank, Pfandleiher | Deutsche Bundesbank, automatisierte Zahlungsverkehrsabwicklung | unbeschränkte Nachschusspflicht
 
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