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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Callback

Schon vor der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes gab es für Vieltelefonierer die Möglichkeit, von den unterschiedlichen Preisniveaus in verschiedenen Ländern zu profitieren. Der Trick: Der Rückruf aus dem Ausland, um das Gespräch über die (billigere) fremde Leitung zu führen: Callback.

Das Verfahren ist zunächst einfach: Der Kunde richtet ein Konto bei einem Callback-Anbieter ein. Will er dann über diesen telefonieren, muss er eine kostenfreie Servicenummer oder eine normale Rufnummer im Ausland anrufen. Nach ein- bis zweimaligen Klingeln legt er auf und wird dann automatisch vom Wählcomputer des Anbieters zurückgerufen. Er erhält dann ein Freizeichen und kann seine eigentliche gewünschte Rufnummer eingeben. Die Verbindung läuft dann über diesen Rückruf (daher Callback) und wird vom Callback-Anbieter abgerechnet.

Dabei profitierte der Kunde lange Zeit davon, dass Telefonate aus dem Ausland nach Deutschland wesentlich preiswerter waren als umgekehrt. Vor allem Verbindungen in die USA konnten auf diese (etwas umständliche) Art und Weise deutlich günstiger hergestellt werden. Durch den Preisrutsch auch bei internationalen Verbindungen hat sich dieser Vorteil allerdings inzwischen fast erledigt.

Interessant sind Callback-Angebote allerdings heute noch für Handy-Nutzer: Die Mobiltelefongebühren in Deutschland liegen immer noch weit über dem internationalen Durchschnitt. Für Vieltelefonierer kann es sich daher rechnen, Gespräche ins deutsche Festnetz über einen ausländischen Anbieter zu führen. Beim hiesigen Netzbetreiber wird dazu ein Tarif gewählt, der eine geringe monatliche Gebühr bei hohen Gesprächskosten enthält. Statt zum normalen Netzbetreibertarif telefoniert der Kunde dann per Callback um bis zu 2/3 günstiger.

Um Callback nutzen zu können, muss das Telefon die automatische Übermittlung der Rufnummer zulassen (damit der Wählcomputer auch zurückrufen kann) und mit Tonwahl ausgestattet sein, was auf Handys durchgehend zutrifft.

Bei der Auswahl des Callback-Anbieters ist seine Abrechnungsmethode besonders in Augenschein zu nehmen: durch den Rückruf beim Kunden tickt der Gebührenzähler schon dann, wenn der Kunde noch die eigentliche Rufnummer eingibt und dann auf die Verbindung wartet. Bei einigen Anbietern wird diese Zeit bereits voll berechnet, auch wenn möglicherweise gar kein Gespräch zustande kommt. Andere berechnen, wie im Festnetz üblich, nur die Kosten für das eigentliche Gespräch – eine Methode, die als "ITU-konform" (International Telecommunications Union-konform) bezeichnet wird. Eine weitere Variante ist das Erheben einer Verbindungspauschale, auch wenn kein Gespräch zustande kam. Ein weiteres Problem ist häufig die Sprachqualität: Da das Gespräch vom Handy nach Köln möglicherweise über New York geführt wird, gehören Knistern und Rauschen fast immer zum Alltag.

Auch der Abrechnungsmodus der einzelnen, meist US-amerikanischen Anbieter ist unterschiedlich. Häufig werden die Gebühren in US-Dollar angegeben, durch Wechselkursschwankungen zum Euro ändern sich daher die Gesprächspreise. Erfolgt die Rechnungsstellung von den USA aus, dann gibt es auch keine deutsche Mehrwertsteuer, die Unternehmen in Vorsteuerabzug bringen können. Dafür werden US-Steuern fällig, die in den Preislisten manchmal nicht aufgeführt sind, z.B. die 3-prozentige US-Telekommunikationssteuer.



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