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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Chronische Erkrankung

In der Gesundheitswirtschaft: (chronic disease) Unter einer chronischen Erkrankung versteht man eine langwierige, schwer heilbare Krankheit. Nach Schätzungen leiden fast 20 Prozent der Bundesbürger an einer chronischen Erkrankung wie z.B. Diabetes mellitus, koronare Herzkrankheit, Asthma bronchiale oder chronsich obstruktive Lungenerkrankung. In der gesetzlichen Krankenversicherung hat die Definition "schwerwiegende chronische Krankheit" im Rahmen der Härtefallregelungen Auswirkungen auf die Höhe der Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres. Schwerwiegend chronisch Kranke haben nur eine Zuzahlung in Höhe von einem Prozent der Belastungsgrenze zu tragen (Chronikerregelung). Für die Inanspruchnahme der Chronikerrregelung hat das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz seit dem 1. April 2007 strengere Anforderungen definiert. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in einer Richtlinie definiert, wer schwerwiegend chronisch krank ist. Dies sind Personen, die sich nachweislich wegen derselben Krankheit in ärztlicher Dauerbehandlung befinden und eines der folgenden Kriterien erfüllen:Es liegt Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 nach dem SGB IX vor.Es liegt ein bestimmter, auch durch die chronische Erkrankung verursachter Grad der Behinderung nach den Maßstäben des Bundesversorgungsgesetzes oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit nach dem SGB VII vor.Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) wegen dieser Erkrankung erforderlich, ohne die eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Krankheit, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauernde Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist.Zur besseren Versorgung der chronisch Kranken bieten die Krankenkassen Disease-Management-Programme an.



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