Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Compliance bei Banken (Instituten)

Institute, die i. d.R. über Informationen verfügen, die sich auf compliancerelevante Tatsachen beziehen, müssen bestimmte organisatorische und Überwachungsmassnahmen treffen, um damit korrekt umzugehen. Andere, die i. d. R. nicht über Informationen verfügen, die sich auf compliancerelevante Tatsachen beziehen, müssen im Rahmen ihrer allgemeinen Organisationspflichten geeignete Massnahmen für den Fall vorsehen, dass sie in Einzelfällen solche Informationen erlangen. Geeignete Massnahme kann dabei insb. zeitnahe Expostkontrolle sein. Insb. Institute, auf die eines der folgenden Merkmale zutrifft, verfügen meist über Informationen, die sich auf compliancerelevante Tatsachen beziehen: Das Institut 1. hat Organmitglieder und/oder Mitarbeiter, die Mandatsträger von Emittenten von Insiderpapieren sind; 2. handelt selbst an der Börse; 3. platziert wiederkehrend selbst oder als Mitglied eines Emissionskonsortiums Insiderpapiere am Kapitalmarkt; 4. hat seine Geschäftstätigkeit in den Bereichen Kommissions-, Eigenhandels-, Vermögensverwaltungsgeschäfte oder sonstigen Geschäftsfeldern (z. B. Kredit-, M&A-Geschäfte, Investmentbanking) so ausgestaltet, dass hieraus wiederkehrend compliancerelevante Tatsachen resultieren können; 5. unterhält einen eigenen oder von ihm ausgelagerten Wertpapieranalyse- bzw. Research-bereich; 6. betreibt eigene Produktentwicklung von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder Derivaten nebst dazugehörigen Vertriebsaktivitäten; 7. verfügt aus Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen, die Wertpapiere emittieren, nicht nur im Einzelfall über Informationen, die sich auf compliancerelevante Tatsachen beziehen. Diese Institute haben neben den allgemeinen Organisationspflichten weitere Massnahmen zu treffen und Instrumente vorzuhalten, um die Überwachung der notwendigen vertraulichen Behandlung von Informationen, die sich auf compliancerelevante Tatsachen beziehen, sicherzustellen.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Compliance
 
compliance, coercive
 
Weitere Begriffe : Gewaltverhältnis, allgemeines - besonderes | study expenditure | Familienstruktur
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.