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Emissionskonsortium

bei Bedarf zu gründendes Bankenkonsortium (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, § 705 BGB) mit dem Ziel, eine Wertpapieremission unterzubringen (beim mittelbaren Bezugsrecht, Fremdemission). In der Regel ist eine der beteiligten Banken Konsortialführerin, manchmal teilen sich auch mehrere Banken diese Funktion. In Deutschland ist die Einschaltung eines Emissionskonsortiums der Regelfall. Es fungiert zumeist als Übernahmekonsortium, d. h. die Emission wird gegen eine entsprechende Vergütung abhängig vom Volumen, Standing der Emittentin, Kapitalmarktsituation - fest übernommen. Anschließend wird die Emission dann am Markt untergebracht. Im Falle von Schwierigkeiten werden Restbestände zunächst in den Eigenbestand genommen und später plaziert. Bei Aktienemissionen müssen die jungen Aktien i. d. R. den Altaktionären zunächst zum Bezug angeboten werden. Der Erfolg oder Mißerfolg der Unterbringung einer Emission hängt ab von der Placierungskraft der Konsortialbanken und den Bedingungen der Emission einschließlich des Emissionsvolumens vor dem Hintergrund der allgemeinen Kapitalmarktsituation und den Emissionsbedingungen. Insofern wird das Konsortium die Emittentin vorab entsprechend beraten. Um vor möglichen Regressen aus der Prospekthaftung geschützt zu sein und zur Vorbereitung der Börseneinführung, wird das Bankenkonsortium außerdem im Zusammenhang mit den Emissionsvorbereitungen die erforderlichen Prüfungen vornehmen bzw. durchführen lassen. Bei der Einführung neuer Wertpapiere übernimmt es oftmals eine Gruppe von Banken, die Papiere privaten oder institutionellen Anlegern anzubieten. Diese Banken werden Emissions- oder Konsortialbanken genannt und stehen unter der Leitung einer Bank, des Konsortialführers. Der Konsortialführer legt mit dem Emittenten die Ausgabekonditionen fest. Das Plazierungsrisiko der Emission tragen die Konsortialbanken, das heißt, werden nicht genügend Aktien oder andere Papiere von den Anlegern gezeichnet, übernehmen die Banken sie in ihren Bestand. Konsortialer Zusammenschluss von Banken in Form meist einer BGB-Gesellschaft für die Durchführung einer Fremdemission von Effekten. Neben den in Deutschland fast bedeutungslosen Garantie-und Optionskonsortien sind als Grundformen für Emissionskonsortien das reine Übernahme- und das reine Begebungskonsortium zu nennen. Die Kombination aus diesen beiden Typen stellt die heute gebräuchliche inländische Konsortiumsvariante dar: Beim kombinierten Übernahme- und Begebungskonsortium stellen die Banken dem Emittenten auf Grund eines Übernahmevertrages sofort den gesamten Gegenwert der Emission zur Verfügung und platzieren anschliessend die übernommenen Effekten sukzessive - bei Grundkapitalerhöhungen unter Beachtung des gesetzlichen Bezugsrechtes der Altaktionäre - im Publikum. Das Begebungs- oder Platzierungsrisiko geht somit vom Emittenten auf die Konsortialbanken über; dies impliziert, dass nicht abgesetzte Teile der Emission zur (unfreiwilligen) Eigenanlage der Banken werden können. Dieses Verfahren hat somit für den Emittenten eine Reihe von Vorteilen: In der Vorbereitungsphase unterstützen und beraten die Banken den Emittenten hins. der Wahl des Emissionszeitpunktes sowie der Emissionsbedingungen; hierbei kommt es zustatten, dass den Konsortialbanken die saisonal und konjunkturell bedingte Lage auf den Finanzmärkten, die Anlagegewohnheiten des Publikums sowie spezif. Bedürfnisse des Emit- tenten gut bekannt sind, sodass eine möglichst marktgerechte Abstimmung zwischen Kapitalangebot und -nachfrage unter quantitativen, qualitativen und zeitlichen Aspekten vorgenommen werden und das Emissionsrisiko verringert werden kann. In der Durchführungsphase profitiert der Emittent von der Kapitalkraft der Banken, d. h. infolge der Festübernahme fliessen ihm sofort liquide Mittel zu; er braucht eine (erfolgreiche) Platzierung der Effekten, bei der sich die Banken ihres weit verzweigten Zweigstellennetzes bedienen, nicht abzuwarten. Auch stellen die Banken ihren Emissionskredit zur Verfügung, d.h. aus Sicht des Publikums trägt das Standing der eingeschalteten Banken wesentlich zum Vertrauen in die Qualität der Effekten, ihrer ordnungsgem. Verwaltung und Kurspflege bei. Bei der Einführung neuer Wertpapiere übernimmt es oftmals eine Gruppe von Banken, die Papiere privaten oder institutionellen Anlegern anzubieten. Diese Banken werden Emissions- oder Konsortialbanken genannt und stehen unter der Leitung einer Bank, des Konsortialführers. Der Konsortialführer legt mit dem Emittenten die Ausgabekonditionen fest. Das Plazierungsrisiko der Emission tragen die Konsortialbanken, das heißt, werden nicht genügend Aktien oder andere Papiere von den Anlegern gezeichnet, übernehmen die Banken sie in ihren Bestand.



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