Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

compliance, forced

In der Wirtschaftssoziologie: (engl.), „erzwungene Einwilligung“, in der Theorie der kognitiven Dissonanz (L. Festinger) Bezeichnung für ein durch sozialen Druck, d.h. durch die Drohung mit einer Bestrafung oder durch das Angebot einer Belohnung, herbeigeführtes einstellungsdiskrepantes Verhalten. So werden Personen in den sog. Zwanzig-Dollar-Experimenten durch ein Geldgeschenk zu einer Meinungsäusserung gegenüber Dritten veranlasst, die im Widerspruch zu ihren tatsächlichen Überzeugungen steht. Nach Festinger ist die durch den Widerspruch zwischen Verhalten und privater Meinung erzeugte Dissonanz um so geringer, je grösser die Belohnung oder Bestrafung ist, mit der jenes Verhalten herbeigeführt wurde.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
compliance, coercive
 
compliance, normative
 
Weitere Begriffe : statistische Erhebungen der Deutschen Bundesbank | Prüfungsauftrag | Darstellen
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.