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Wirtschaftslexikon
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Computerbörse

Börse Bezeichnung für Börse, an der Marktteilnehmer mit Hilfe von Computern Börsengeschäfte abschließen können, ohne persönlich oder fernmündlich mit den Marktteilnehmern in Kontakt zu treten. Auch Börsen, die zur Rationalisierung der Wertpapierverwaltung und -abrechnung Computer einsetzen. Zu unterscheiden sind drei Arten: Computerunterstützter Handel: Handel erfolgt auf Basis mündlicher (visueller) Absprachen zwischen den Marktteilnehmern. Zur Durchleitung neuer Aufträge an die Börse, Abwicklung abgeschlossener Aufträge oder Kontrolle der Regelmäßigkeit des Handels werden Computer eingesetzt. Computergestützter Handel: Computer als Informationssystem von Kursen, nachgefragter oder angebotener Stückzahlen etc., der Handel läuft nicht über das Computersystem. Vorteile: verbesserte Information der Marktteilnehmer, erhöhen die Effizienz und Transparenz des Börsenhandels. Computerhandel: Marktteilnehmer treten nicht mündlich oder visuell, sondern nur über Computersysteme in Kontakt. Kursverhandlungen als auch Handelsabschlüsse erfolgen durch Eingabe entsprechender Signale in den Computer.



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