Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Daueremittent

Aussteller von Schuldverschreibungen, der den Kapitalmarkt laufend ohne förmliche Ankündigung mit Emissionen beansprucht. Zu den Daueremittent zählen die Realkreditinstitute (Pfandbriefe, Kommunalobligationen, Schiffspfandbriefe) und der Bund, soweit er ständig Emissionen anbietet (Bundesschatzanweisungen, Bundesobligationen, Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze). Gegensatz: Einmalemittent Emittenten von Wertpapieren, die diese nicht von Zeit zu Zeit in unregelmässigen Abständen -Einmalemittenten - ausgeben, sondern permanent entspr. ihren laufenden Refinanzierungserfordernissen. Typische Daueremittenten sind Hypothekenbanken und öffentlichrechtliche Grundkreditanstalten. Siehe auch: Emittent



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Dauerbeziehung, sexuelle
 
Dauerhaftigkeit
 
Weitere Begriffe : Versehensklausel | BilReg - Bilanzrechtsreformgesetz | Leistungsausschluss
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.