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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Deutsche Bundesbank, Kredite an Banken

Zur Erfüllung ihrer geldpolitischen Aufgabe im Rahmen des Eurosystems gewährt die Bundesbank inländischen Kreditinstituten Refinanzierungs- und Innertageskredite. Die Banken können bei der dafür notwendigen Unterlegung mit Sicherheiten unter anderem Buch- und Wechselkredite an inländische (Nichtbanken-)Wirtschaftsunterneh-men verpfänden. Bevor die Bundesbank einen Wirtschaftskredit als Sicherheit akzeptiert, prüft sie durch Einsatz ihres Bonitätsbeurteilungsverfahrens, ob das Unternehmen die Voraussetzungen der Notenbankfähigkeit erfüllt. Für das Kreditgeschäft der Bundesbank bestimmt die Satzung des ESZB, dass ausreichend Sicherheiten zu stellen sind. Die refinanzierungsfähigen Sicherheiten wurden zunächst in 2 Kategorien unterteilt: Kategorie-1-Sicherheiten als Anleihen von öffentlichen Emittenten, Banken oder Unternehmen, die einheitliche, von der EZB festgelegte Zulassungskriterien erfüllen, und Kategorie-2-Sicherhei-ten, zu denen nicht marktfähige Schuldtitel (in Deutschland Kreditforderungen und Handelswechsel) zählen, die von den nationalen Zentralbanken im Einklang mit EZB-Mindeststandards bestimmt werden. Der EZB-Rat hat 2002 beschlossen, das 2-Kategorien-System schrittw. durch ein einheitliches Sicherheitenverzeichnis zu ersetzen, und 2004 hat sich der EZB-Rat sich auf die Aufnahme von Kreditforderungen (und gleichzeitig den Ausschluss von Aktien) in die einheitliche Sicherheitenliste (»Single List«) verständigt. Mit diesem Beschluss ist eine erhebliche Erweiterung der Sicherheitenbasis möglich. Er trägt insb. auch den Ausgangsbedingungen des deutschen Bankensystems Rechnung und steht in der Tradition des deutschen Zentralbankwesens, auch Schuldtitel gegenüber Wirtschaftsunternehmen für die Notenbankkreditgewährung zu nutzen; dies war bis zum Übergang in die Währungsunion mit dem Rediskontkredit der Fall. Kreditinstituten verschafft die Einbeziehung von Kreditforderungen grössere Verfügbarkeit ihres Wertpapierbestands für Sicherungszwecke im Geldhandel und Zahlungsverkehr. Bonitätsanforderungen der Deutschen Bundesbank bei Wirtschaftskrediten als Sicherheiten.



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