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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Deutscher Industrie- und Handelstag (DIHT)

1949 neu gegründete Spitzenorganisation der Industrie- und Handelskammern (IHK) der Bundesrepublik Deutschland. Seine Aufgaben sind die Förderung und Sicherung der Zusammenarbeit der IHKs, die Wahrung und Durchsetzung der Belange der gewerblichen Wirtschaft gegenüber den Instanzen des Bundes und der Gesetzgebung, die Repräsentation der deutschen Wirtschaft aller Stufen und Branchen und ihrer regionalen Gliederungen und die Zusammenarbeit mit den IHKs des Auslandes und den Auslandshandelskammern (AHKs). Seine Organe sind die Vollversammlung der Mitglieder und der Vorstand, dessen Präsident von der Vollversammlung jeweils für ein Jahr gewählt wird. Darüber hinaus bestehen eine Hauptgeschäftsführung und verschiedene Fachabteilungen (Absatzwirtschaft, Außenwirtschaft, Verkehr, Finanzen und Steuern, Recht, Berufsbildung, Volkswirtschaft, Information, Industrie, Strukturpolitik und Umweltschutz, Weiterbildung). Historischer Vorläufer des DIHT war der seit 1861 bestehende Deutsche Handelstag, der sich als Spitzenorganisation der Handelskammern und kaufmännischen Korporationen des Norddeutschen Bundes verstand. Er wurde 1934 zwangsweise in die Reichswirtschaftskammer eingegliedert.



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