Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

elektronischen Zahlungsverkehr

elektronischer Zahlungsverkehr, Geräte. Nach der Empfehlung der EU-Kommission für einen Verhaltenskodex im Bereich des elektronischen Zahlungsverkehrs eine Situation, in der es möglich ist, Karten, die in einem EU-Mitgliedstaat ausgegeben werden und/oder die zu einem bestimmten Kartensystem gehören, in anderen Mitgliedstaaten und/oder in Netzen zu benutzen, die durch ein anderes System aufgebaut wurden. Dies setzt technische Kompatibilität der in den einzelnen Systemen verwendeten Karten und Lesegeräte sowie Öffnung dieser Systeme durch Vereinbarungen, die auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit beruhen, voraus. elektronischer Zahlungsverkehr, Geräte. Nach der Empfehlung der EU-Kommission für einen Verhaltenskodex im Bereich des elektronischen Zahlungsverkehrs eine Situation, in der es möglich ist, Karten, die in einem EU-Mitgliedstaat ausgegeben werden und/oder die zu einem bestimmten Kartensystem gehören, in anderen Mitgliedstaaten und/oder in Netzen zu benutzen, die durch ein anderes System aufgebaut wurden. Dies setzt technische Kompatibilität der in den einzelnen Systemen verwendeten Karten und Lesegeräte sowie Öffnung dieser Systeme durch Vereinbarungen, die auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit beruhen, voraus.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
elektronische(r) Repogeschäfte (-handel)
 
Elektronischer Massenzahlungsverkehr
 
Weitere Begriffe : Callswaption | Schwerbehinderte (Beschäftigung) | Kreditrisiko, potenzielles
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.