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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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elektronischer Zahlungsverkehr

1. Abk.: EZV. Zahlungsverkehr auf der Basis von elektronischem Geld durch Erfassung von belegmässig den Banken eingereichten Zah- lungsaufträgen u.dgl. im inländischen Zahlungsverkehr auf elektronischen Medien, d. h. per EDV, um sie zwischen den Banken im beleglosen Datenträgeraustausch zu handhaben und zu verrechnen. Die Eingabe in die elektronischen Medien erfolgt über tastaturgebundene Bildschirmeingabe oder Schriftlesegeräte. Die Spitzenverbände der Banken und die Bundesbank haben zur einheitlichen Handhabung des EZV 1984 ein Abkommen über die Umwandlung beleghaft erteilter Überweisungsaufträge in Datensätze und deren Bearbeitung (EZÜ-Abkom-men) sowie 1987 ein Abkommen über die Umwandlung beleghaft erteilter Lastschriftaufträge in Datensätze und deren Bearbeitung beschlossen. 2. Lt. Empfehlung der EU-Kommission für einen Verhaltenskodex im Bereich des EZV sind »elektronischer Zahlungsverkehr« alle Zahlungen an einem Endgerät für den EZV (EPT) oder an einem Kassenterminal mit Hilfe einer Karte, die einen Magnetstreifen oder einen Mikroprozessor enthält.



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