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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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elektronischer Zahlungsverkehr, rechtliche Aspekte

Auf europäischer Ebene besteht der rechtliche Rahmen für elektronischen Handel (E-Commerce) aus verschiedenen Richtlinien zur Lösung von Problemen, Steigerung des Vertrauens in den elektronischen Geschäftsverkehr und Förderung der Bereitstellung von Onlinedienstleistungen und -produkten. Die wichtigsten, die sich auf den EZV beziehen, sind: 1. Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr, die darauf abzielt, den »freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft zwischen den Mitgliedstaaten« sicherzustellen. Die Richtlinie fördert den freien Verkehr von Onlinedienstleistungen, wobei dem Mitgliedstaat, in dem der Diensteanbieter niedergelassen ist, die Aufsicht obliegt (Herkunftsortprinzip). Sie legt auch Massnahmen für die Transparenz der kommerziellen Kommunikation und des Abschlusses von Verträgen auf elektronischem Wege fest und gewährleistet die Anerkennung der Rechtsgültigkeit elektronischer Verträge. 2. E-Geldrichtlinie, die eine Reihe von harmonisierten bankenaufsichtlichen Mindestvorschriften in Bezug auf die Emission von elektronischem Geld einführt und die Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung des Grundsatzes der Beaufsichtigung durch den Herkunftsmitgliedstaat auf E-Geldinstitute anwendet. 3. E-Signatur-richtlinie, die die Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen festlegt und gewährleistet, dass alle Mitgliedstaaten die Rechtsgültigkeit einer elektronischen Unterschrift anerkennen und alle Dienstleistungen i. Zusam-menh. m. elektronischen Signaturen im EU-Binnenmarkt ohne nationale Hemmnisse erbracht werden können. Weitere Rechtsakte in diesem Zusammenhang: 1. Bankenrichtlinie, die für Banken die Gewährung einer einzigen Zulassung für die gesamte Gemeinschaft vorsieht, damit diese in anderen Mitgliedstaaten Dienstleistungen erbringen und Zweigniederlassungen errichten können. Die Richtlinie ermöglicht Banken auch den Zugang zu ausländischen, in der EU betriebenen Zahlungssystemen, und zwar nicht nur durch im jeweiligen Land errichtete Zweigniederlassungen, sondern auch mittels Fernzugang ohne physische Präsenz. Voraussetzung ist allerdings, dass die Banken die für die jeweiligen Systeme geltenden Bedingungen akzeptieren. 2. VO über Grenzen überschreitende Zahlungen in Euro, die sicherzustellen soll, dass für Grenzen überschreitende Zahlungen in Euro und für Eurozahlungen innerhalb eines Mitgliedstaats die gleichen Gebühren erhoben werden (bei Grenzen überschreitenden Zahlungen bis zu max. 50.000 Euro. 3. Empfehlung der EU-Kommission zu Geschäften, die mit elektronischen Zahlungsinstrumenten getätigt werden (insb. zu den Beziehungen zwischen Emittenten und Inhabern solcher Instrumente), in der u. a. dargestellt wird, wie die Verpflichtungen zwischen dem Kunden, dem Händler und dem Anbieter der Zahlungsdienste in angemessener Weise zu verteilen sind.



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