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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Europäischer Investitionsfonds

European Investment Fund. Abk.: EIF. Tochterunternehmen der EIB. Ausgangspunkt für die Gründung 1994 war, ein Garantieinstrument zur Förderung mittel- und langfristiger Investitionen in der EU zu schaffen und so, nach Etablierung der EIB als Instrument zur kostengünstigen Mittelbeschaffung, dem Aspekt der Projektrisiken besonders Rechnung zu tragen. Auf Risikokapitalfinanzierungen, Garantien zu Gunsten von KMU und Beratungsdienste spezialisiert. Zu Gunsten bestimmter Vorhaben kann der Fonds seine Garantien für vor- und nachrangige langfristige Fremdmittel, Privatplatzierungen, Anleiheemissionen und durch Einnahmen oder Vermögenswerte besicherte Wertpapiere gewähren. Darlehen an KMU werden nur mittelbar abgesichert, indem für ganze Portefeuilles derartiger Kredite Garantien gegeben werden. Die Garantieobergrenze beläuft sich auf 50% der Investitionskosten. Das Engagement des Fonds gegenüber einem Kunden oder einzelnen Projekten ist auf 10% des gezeichneten Kapitals begrenzt. In ausgewählten Fällen übernimmt der EIF mittlerweile auch Eigenkapitalbeteiligungen. Er führt seine Operationen über rd. 350 zwischengeschaltete Institute durch und verwendet hierfür eigene Mittel bzw. die Mittel, die ihm von EIB, Europäischer Kommission und BWM übertragen wurden. Im Rahmen seiner Tätig- keit verfolgt der EIF 2 Ziele: einerseits - und in erster Linie - die Unterstützung der Politik der EU, andererseits die Erzielung einer Rendite für seine Anteilseigner. Der EIF bietet im Rahmen seiner Garantietätigkeit hauptsächlich 2 Produkte an: Kreditverbesserung durch die Verbriefung von Forderungen sowie Kreditversicherung und -rückver-sicherung (auch für Mikrokredite). Leitung: 1. Generalversammlung (sämtliche Anteilseigner des EIB, EU und 34 Finanzinstitute); 2. Verwaltungsrat (7 ordentliche und 7 stellvertretende Mitglieder), der sämtliche Beschlüsse über Operationen und Leitung des EIF fasst; 3. geschäftsführender Direktor, der für die laufende Geschäftsführung des EIF gem. Satzung und vom Verwaltungsrat genehmigten Orientierungslinien und Weisungen zuständig ist. Die Rechnungsabschlüsse des EIF werden von einem Prü-fungsausschuss geprüft, der aus 3 von der Generalversammlung ernannten Rechnungsprüfern besteht.



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