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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Export

ist nach dem AußenwirtschaftsG das Verbringen von Sachen und Elektrizität aus dem Wirtschaftsgebiet nach fremden Wirtschaftsgebieten. Allgemein ist der Export der Übergang von Waren, Diensten oder Forderungen von Inländern an Ausländer. Man unterscheidet den Warenexport, der sich in der Handelsbilanz niederschlägt, den Dienstleistungsexport, der sich in der Dienstleistungsbilanz niederschlägt und den Kapitalexport, der sich in der Gold- und Devisenbilanz und in der Kapitalbilanz niederschlägt. entgeltlicher oder unentgeltlicher Übergang von Waren, Dienstleistungen oder Forderungen von - Inländern auf Ausländer. a) Warenexport (= Warenausfuhr): - Außenhandel, - Handelsbilanz; b) Dienstleistungsexport: Dienstleistungsbilanz; c) Kapitalexport: Mittelbereitstellung des Inlands an das Ausland, ausgenommen Transaktionen der Zentralbank oder Währungsbehörde, die als offizielle Devisentransaktionen gesondert erfaßt werden (Gold- und Devisenbilanz). Formen: Handels- und Finanzkredite, Übernahme von Wertpapieren (Portfolioinvestitionen), Beteiligungen (-p Direktinvestitionen); - Kapitalbilanz. Ausfuhr.



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