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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Fall

In der Gesundheitswirtschaft: Fall oder Behandlungsfall ist der Aufenthalt eines Patienten zur stationären Behandlung in einem Krankenhaus (stationäre Episode) von der Aufnahme bis zur Entlassung. Dabei kann ein Patient durchaus mehrere Behandlungsepisoden durchlaufen, die dann jedoch jeweils als einzelner Fall gewertet werden. Im deutschen DRG-System gibt es jedoch Vorschriften, nach denen zeitlich dicht zusammen liegende Behandlungsepisoden (innerhalb der oberen Grenzverweildauer) oder Behandlungsepisoden, zwischen denen eine Verlegung in ein anderes Krankenhaus liegt, bevor der Patient in das ursprünglich behandelnde Krankenhaus zurückverlegt wird (30-Tage-Frist), zu einem Fall zusammengeführt werden müssen (Fallzusammenführung). Seit Beginn der Einführung der DRG-basierten Fallpauschalen zur Vergütung der Krankenhausleistungen ist die Bezahlung mit einer Fallpauschale pro Fall zentrale Basis der Krankenhaus-Vergütung. § 17b Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz bestimmt hierzu: Für die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen ist ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem einzuführen; dies gilt nicht für die Leistungen der in § 1 Abs. 2 der Psychiatrie-Personalverordnung genannten Einrichtungen und der Einrichtungen für Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin, soweit in der Verordnung nach § 16 Satz 1 Nr. 1 nichts Abweichendes bestimmt wird. Das Vergütungssystem hat Komplexitäten und Comorbiditäten abzubilden; sein Differenzierungsgrad soll praktikabel sein. Mit den Entgelten nach Satz 1 werden die allgemeinen vollstationären und teilstationären Krankenhausleistungen für einen Behandlungsfall vergütet.



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