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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Fehlbelegungsabgabe

Viele der Mieter, die ursprünglich wegen ihres niedrigen Einkommens, Kinderreichtums oder aus anderen sozialen Gründen eine Sozialwohnung erhalten haben, erfüllen diese Vorraussetzungen nicht mehr. Dennoch wollen sie nicht aus der vom Staat hoch subventionierten Wohnung ausziehen. Gleichzeitig fehlen preisgünstige Wohnungen für Anspruchsberechtigte. Deshalb wurde 1981 als Ausgleich eine Fehlbelegungsabgabe gesetzlich eingeführt.

Die Fehlbelegungsabgabe kann von Mietern einer Sozialwohnung verlangt werden, deren Einkommen aktuell um mehr als 20 Prozent über der Grenze liegt, die zum Bezug einer solchen Wohnung berechtigt. Nach Schätzungen trifft dies auf rund ein Drittel aller Sozialmieter zu. Dies gilt insbesondere für solche Mieter, die als junge Paare mit Kindern einzogen. Dadurch, dass das Einkommen des einen Partners in der Zwischenzeit stark gestiegen ist oder inzwischen beide arbeiten und eventuell die Kinder die Wohnung verlassen haben, hat sich der soziale Status oft stark verändert. Nach einer Scheidung oder dem Tod eines Partners werden viele Sozialwohnungen zudem nur noch von einer Person bewohnt.

Die Fehlbelegungsabgabe hat dennoch bisher nur unzureichend dazu beigetragen, dass mit öffentlichen Mitteln subventionierter Wohnraum bei veränderter sozialer Lage des Mieters für wirklich Bedürftige geräumt wird. Das liegt nicht nur an der unvollständigen Erfassung und Berechnung der Einkommen der Mieter. Die Fehlbelegungsabgabe muss auch nur dann gezahlt werden, wenn die Kostenmiete der Sozialwohnung "erheblich" unter der ortsüblichen Vergleichsmiete für frei finanzierte Mietwohnungen liegt. Überdies sind Fehlbelegungsabgaben in den meisten Bundesländern relativ gering. Deshalb sind fehlbelegte Sozialwohnungen trotz der Abgabe meist immer noch deutlich billiger, als die Mieten freifinanzierter Wohnungen.

Nach Empfehlungen des Bundesbauministeriums sollen die Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe von den Gemeinden dazu genutzt werden, in den Ballungsräumen bei Fällen besonderer Wohnungsnot zu helfen. Denn dort sind die Wartezeiten für Sozialwohnungen besonders lang.



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