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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Festzinssatz

Zinssatz eines Darlehens, der für eine bestimmte Zeitspanne (Gesamtlaufzeit oder Teil der Gesamtlaufzeit [Zinsbindungsfrist]) nicht geändert werden darf (Festzinsdarlehen). Gegensatz: variabler Zinssatz Auch: fester, fixer Zins(satz). Zinssatz, der für eine bestimmte Laufzeit - ggf. über die Gesamtlaufzeit eines Finanzierungs- oder Anlagetitels - nicht veränderlich ist. Ggs.: variabler Zins; dieser wird nur bis auf weiteres vereinbart, und Zinsgleitklausel; dabei ändert sich der Zinssatz mit Veränderungen eines Referenzzinssatzes, z. B. des Diskont- oder Lombardsatzes der Zentralbank, von EURIBOR usw. Nach § 247 BGB können Darlehen mit Festzinssatz gekündigt werden, wenn sie nicht zu einer gesetzlichen Deckungsmasse gehören. Fester (fixer), nicht veränderlicher Zinssatz.



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