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Referenzzinssatz

Der Referenzzinssatz ist eine Bezugsgröße, die häufig für Verträge, aber auch für Gesetze angewendet wird. Oftmals werden in Verträgen oder bei Vollstreckungstiteln Zinssätze z.B. für den Zahlungsverzug angegeben, die sich auf den Diskont- oder Lombardsatz der jeweiligen Zentralbank beziehen, in Deutschland auf den Diskont- oder Lombardsatz der Bundesbank. Diese Bezugszinssätze nennt man dann Referenzzinssatz. (Referenzzins) Bezeichnung für einen definierten Zinssatz, auf den sich Kreditgeber und -nehmer im Hinblick auf einen vertraglich vereinbarten Kreditzins, dessen Neufestsetzung periodisch den jeweiligen Marktkonditionen entsprechend erforderlich wird, einigen. Der zu zahlende Kreditzins kommt dadurch zustande, daß auf den definierten Referenzzins ein über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg definierter Aufschlag in Form von x Prozentpunkten (z. B. 3 Prozentpunkte) erhoben wird. Sinkt (steigt) der Referenzzins, so verhält sich der vereinbarte Kreditzins in gleicher Wechselbeziehung. Typische Referenzzinssätze z. B. der Diskontsatz (Lombardsatz) der Deutschen Bundesbank im Zusammenhang mit dem Kontokorrentkredit ( Lombardkredit), LIBOR und FIBOR bei Floating Rate Notes, LIBOR oder andere Interbank Offered Rates bei Euro-Commercial Papers, Note Issuance Facilities, syndizierten Eurokrediten und allen anderen Formen von Roll-over-Krediten. Zinssatz, von dem die bei einer Floating-Rate-Note zu zahlenden Zinsen abhängig gemacht werden, z.B. der FIBOR oder der LIBOReferenzzins(satz) Der Referenzzinssatz ist eine Bezugsgröße, die häufig für Verträge, aber auch für Gesetze angewendet wird. Oftmals werden in Verträgen oder bei Vollstreckungstiteln Zinssätze z.B. für den Zahlungsverzug angegeben, die sich auf den Diskont- oder Lombardsatz der jeweiligen Zentralbank beziehen, in Deutschland auf den Diskont- oder Lombardsatz der Bundesbank. Diese Bezugszinssätze nennt man dann Referenzzinssatz. 1. Repräsentativer - meist kurz- bis mittelfristiger - Zinssatz, an dem bzw. an dessen Veränderungen sich andere Zinssätze orientieren, vor allem solche für zinsvariable Schuldtitel wie Floatingratenotes, Rolloverkredite usw. Wichtige Referenzzinssätze sind EURIBOR, EUROLIBOR, ferner die Primerate von US-Banken u.a. 2. Instrument der Marktzinsmethode. Die Wahl dieses Satzes stellt im Hinblick auf seine Vergleichbarkeit mit dem vereinbarten Zinssatz eines zu kalkulierenden Kredits oder einer Einlage auf die Zinsbindungsfrist ab. Alle anderen Merkmale eines Finanzkontrakts wie Volumen, technische Form, Bonität des Schuldners u. a. bleiben bei der Beurteilung des als Referenzzinssatzes auszuwählenden Marktzinses unberücksichtigt. Zulängliche ständige Markttransparenz über die Höhe des Marktzinses besteht nur für den Interbankengeldmarkt und den Markt für festverzinsliche Wertpapiere. Die Zinsvereinbarungen im Bankgeschäft weisen jedoch eine Vielzahl von Varianten auf, die auf dem Geld- und Kapitalmarkt keine Entsprechungen haben, z. B. Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist oder Kontokorrentkredite. Hier ist es erforderlich, Marktsätze von Finanzkontrakten als Referenz-zinsätze heranzuziehen, die der Bankleistung hins. der Zinsbindung am besten entsprechen. Die praktische Preisgestaltung der Banken weist eine Fülle unterschiedlicher Preistechniken auf. Als preistechnische Preisbestandteile sind z.B. Zins-, Provisionssätze, Disagio und Tilgungsmodalitäten zu nennen, die in ihrem Zusammenwirken den Effektivzins ausmachen. Im konkreten Fall muss daher die Preisgestaltung der Bank in einen einheitlichen, mit dem Marktzins vergleichbaren Zinssatz umgerechnet werden. 3. I.Zusammenh. m. dem Mindestzinssatzverfahren der Konsensusregelung verwendeter Zinssatz. Repräsentativer (Basis-)Zinssatz auf dem freien Markt, der fiir eine bestimmte Laufzeit und Währung gilt und sowohl für Anlagen als auch für Kredite verwendet wird. Kreditgeber und -nehmer einigen sich auf einen R. als Grundlage für andere Zinssätze. Auf internationalen Finanzmärkten verwendete R. sind z. B. EURIBOR, LIBOR, TIBOR. Der R. dient Vertragspartnern bei der Festlegung des Zinssatzes für ihr Finanzierungsgeschäft als Orientierungsgröße. Die Zinsvereinbarung lautet dann: R. plus Aufschlag (spread); beispielsweise: 2 % über dem Dreimonats-EURIBOR. Der R. ist kein offizieller Zinssatz (wie z. B. der Hauptrefinanzierungssatz der EZB; vgl. 4 Leitzins )



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