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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kontokorrentkredit

Formale Grundlage eines Kontokorrentkredits ist ein Kontokorrentkonto. Kontokorrentkredite, auch Kredite in laufender Rechnung genannt, sind in der Regel kurzfristige Kredite. Sie können durch ständige Erneuerung des Kreditvertrages allerdings auch verlängert werden (Prolongation). So räumen Kreditinstitute ihren Kunden häufig per Kontovertrag die Möglichkeit eines Dispositionskredits ein, die für die Laufzeit des Kontovertrages gilt (die Möglichkeit, nicht der jeweilige Kredit).

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Kontokorrent schafft das Handelsgesetzbuch (HGB). In den Paragraphen 255 bis 357 wird der Kontokorrent geregelt. Natürlich finden auch die Vorschriften des Kreditwesengesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung.

Die besondere Bedeutung der Kontokorrentkredite besteht in ihrer hohen Flexibilität. Der dem Kunden auf seinem Kontokorrentkonto bis zu einer bestimmten Grenze (Limit) eingeräumte Kredit verschafft dem Kunden eine ständige Liquiditätsreserve. Mit dieser Reserve kann er beispielsweise Liquiditätsengpässe überwinden. Wie alle Kredite ist auch der Kontokorrentkredit natürlich mit Kosten verbunden. Für eine Inanspruchnahme des Kredits werden Zinsen, Provisionen, Gebühren und ggf. auch Spesen fällig. Kontokorrentkredite sind beispielsweise der Betriebsmittelkredit, der Überbrückungskredit, der Dispositionskredit, der Zwischenkredit, der Saisonkredit und der Überziehungskredits. Ein in laufender Rechnung eingeräumter kurzfristiger Kredit, der über das laufende Konto (Kontokorrentkonto) abgewickelt wird. Kontokorrentschulden gehören zu den Dauerschulden im Sinne des Gewerbesteuergesetzes, wenn der Kredit länger als ein Jahr in Anspruch genommen wird. In diesem Fall sind die Schuldzinsen dem Gewinn aus Gewerbebetrieb — jedoch nur zur Ermittlung des Gewerbeertrages bei der Gewerbesteuer, nicht bei der Einkommensteuer — wieder hinzuzurechnen. Es brauchen jedoch nicht die tatsächlich bezahlten Zinsen hinzugerechnet zu werden, vielmehr wird von dem niedrigsten Saldo ausgegangen, der mindestens an sieben Tagen des Jahres, die nicht zusammenhängen müssen, bestanden hat (Abschn. 47 Abs. 8 GewStR). Siehe auch: Dispositionskredit Kredit, den ein Finanzinstitut einem Kreditnehmer dergestalt einräumt, dass dieser innerhalb einer bestimmten Laufzeit bis zu einer vereinbarten Kreditlinie frei über sein Konto verfügen kann. Dispositionskredit.



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