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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Rolloverkredit

Neben traditionellen nationalen langfristigen Finanzierungen haben internationale Kreditmarktkredite, insb. in Form des Rolloverkredits, zunehmend grössere Bedeutung für die Investitions- und Aussenhandelsfinanzierung gewonnen. Rolloverkredite sind in den bedeutenden Währungen verfügbar und werden den Kreditnehmern für die gesamte Laufzeit fest zugesagt. Der Zinssatz wird für bestimmte kurzfristige Zeiträume, den Rolloverperioden, festgelegt. Er setzt sich zusammen aus einem Referenzzinssatz - z.B. EURIBOR - zzgl. einer Marge. Je nach Vertragsgestaltung betragen die Rolloverperioden überwiegend 3, 6, 9 oder 12, vorwiegend 3 und 6 Monate. Nach Ablauf einer Rolloverperiode wird der Zinssatz für die Folgeperiode den Veränderungen des Referenzzinssatzes entspr. angepasst. Von einer Rolloverperiode zur nächsten ist der Zinssatz somit variabel. Es haben sich 3 Formen des internationalen Rolloverkredits herausgebildet: 1. Dem Rolloverdarlehen liegt ein fester Kreditbetrag zu Grunde. Das gesamte Darlehen wird in einer Summe oder feststehenden Tranchen ausbezahlt. Die Rückzahlung kann entweder in einem Betrag am Laufzeitende oder -häufiger - mittels Teilzahlungen innerhalb bestimmter Fristen erfolgen, wobei die Tilgung erst nach einigen Freijahren (Graceperiod) einsetzt. 2. Beim revolvierenden Roll-overkredit(Revolver) handelt es sich um eine Kreditlinie, die der Kreditnehmer in variabler Höhe nutzen und ebenso flexibel tilgen kann. Der revolvierende Kredit ist mithin dem Kontokorrentkredit artverwandt, wenngleich langfristiger ausgestaltet. Das Vertragsverhältnis erlischt i. Ggs. z. Rolloverdarlehen nicht, wenn der Kredit vorübergehend vollständig zurückgeführt wird. Für den nicht in Anspruch genommenen Kreditteil ist eine Bereitstellungsgebühr (Commitmentfee) zu entrichten. Infolge der dem revolvierenden Rolloverkredit immanenten Flexibilität hat sich dieser zur häufigsten Fazilität entwickelt. 3. Der Standby-Roll-overkredit stellt eine Rückgriffsmöglichkeit für marktbedingte Liquiditätsengpässe sowie unerwartet auftretende Finanzierungsengpässe einer Unternehmung dar, der häufig zur Absicherung gegen eventuelle »Costoverruns« bei Projektfinanzierungen abgeschlossen wird. Die Inanspruchnahme erfolgt analog der des revolvierenden Kredits.



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