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Finanzanlagen, -anlagevermögen

Teil des Anlagevermögens einer Unternehmung, der nicht aus Sachgütern besteht, sondern sich aus i. w. S. monetären Objekten zusammensetzt: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, vergebene längerfristige Darlehen, Wechsel, sonstige Wertpapiere aller Art, Beteiligungen. Banken haben fast nur Finanzanlagen. Ggs.: Sachanlage- und immaterielles Anlagevermögen.



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