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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Garantiezertifikate

Eine Geldanlage mit Airbag - so werden Garantiezertifikate manchmal umschrieben. Garantiert wird meist der Erhalt der investierten Summe. Dafür profitieren die Anleger nicht voll von Kurssteigerungen.

Die Garantie kann sich auf den Kapitalerhalt beziehen oder mögliche Verluste begrenzen. Dafür wird an der Partizipationsquote gespart: Sie legt fest, in welchem Verhältnis der Anleger von Kursaufschwüngen des Aktienindex profitiert (zum Beispiel 60 Prozent). Dabei können die Anbieter unterschiedliche rechnen: Mal bezieht sich die Beteiligung auf die Endfälligkeit, mal auf Durchschnittswerte. Im zweiten Fall wird zu bestimmten Zeitpunkten (zum Beispiel vierteljährlich) der Index erfasst und zum Laufzeitende ein durchschnittlicher Indexstand errechnet. Er ist dann Basisgröße für die Berechnung der Partizipationsquote und fällt entsprechend geringer aus. Insofern sollte die Partizipationsquote deutlich höher ausfallen, wenn der Berechnung Durchschnittswerte zugrunde liegen. Zertifikate mit Kapitalgarantie sollten über eine Partizipationsquote von mindestens 50 bis 60 Prozent verfügen, nach Durchschnittswerten berechnet mindestens 80 Prozent.

Zwar sind Garantiezertifikate im Freiverkehr der Börsen handelbar, doch drohen dann Verluste. Vorsicht: Die Garantie auf Kapitalerhalt oder Mindestverzinsung bezieht sich nur auf die Endfälligkeit.

Garantiezertifikate mit Kapitalerhalt eignen sich für risikoscheue Anleger, die erwarten, dass der zugrundegelegte Index (zum Beispiel der DAX oder Euro Stoxx) zum Fälligkeitstermin unter dem heutigen Wert liegen wird.



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Weitere Begriffe : Basel II, Säule 3: Offenlegung von Risikoinformationen | Steuerbilanzwert | Dimension
 
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