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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Basel II, Säule 3: Offenlegung von Risikoinformationen

Spez. Offenlegungsanforderungen und Transparenzregeln für Banken sollen komplementäre Nutzung von Marktmechanismen für bankenaufsichtliche Zielsetzungen ermöglichen, weil das Risikoprofil der Banken vom Markt ausreichend beurteilbar sein soll. Die 3. Säule soll demzufolge durch strikte und detaillierte Offenle-gungspflichten einen Beitrag dazu leisten, dass Gläubiger der Bank im Rahmen des Möglichen das Risikoprofil einer Bank und die Angemessenheit ihrer Eigenkapitalausstattung überwachen können. Der Baseler Ausschuss will erreichen, dass die Märkte den durch die Säule-3-Offenle-gungen fühlbar gesteigerten Einblick in die Risiko- und Eigenkapitalsituation der Banken wahrnehmen und die Institute bei Bedarf weitere Erläuterungen zu bedeutsamen Änderungen bei einzelnen Positionen zur Vermeidung falscher Interpretationen verfügbar machen. Säule 3 soll damit zugleich zu weiter verbesserter Kommunikation zwischen Finanzwirtschaft und -markten beitragen.



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