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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Depotrecht

Regelt die bankmässige Aufbewahrung von Wertpapieren und die zu Grunde liegenden Anschaffungsgeschäfte. Gegenstand des depotrechtlichen Schutzes sind vertretbare Wertpapiere (Aktien, Zwischen-, Erträgnis-, Erneuerungsscheine, Schuldverschreibungen u. a.), die in offenen Depots verwahrt werden. Grundlagen im Wesentlichen im DepG, BGB, HGB sowie AGB der Banken und Geschäftsbedingungen für den Wertpapierverkehr von Bank zu Bank.



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