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			     Gattungsgeschäfte des Kapitals
			
			
			
			
                      In der Wirtschaftssoziologie:
Begriff der marxistischen Theorie für diejenigen Belange der einzelnen Kapitale, die zur Sicherung und Erhöhung der Profite notwendig sind, die aber nicht von einem einzelnen Kapital profitträchtig betrieben werden   können   (Sicherung   des   Rechtsbereichs, politische Gewalt, Ausbildung der Arbeitskraft, Grundlagenforschung, Ausbau der Infrastruktur). Die Gattungsgeschäfte des Kapitals d. K. werden deshalb vom Staat über die Aneignung eines Teils der Profite (Einkommensteuer etc.) und der Arbeitslöhne (Lohnsteuer) wahrgenommen.  
 
                    
			
			
			
			
                    
                     
 
                    
                        
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