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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Gebührenmodell

Verfahren und Formen, in denen die Banken (unterschiedliche) Gebühren für ihre Bankleistungen erheben. Bei der praktischen Ausgestaltung von Gebührenmodellen steht der Zahlungsverkehr traditionell im Vordergrund, was oft zu einer Gleichsetzung von Preisstellung im Zahlungsverkehr und Gebührenmodellen schlechthin führt. Zusätzlich zu Provisionen kommen Spesen als Auslagenersatz, Portoauslagenersatz sowie Kursgewinne als Preiskomponenten im zinsunabhängigen Geschäft in Betracht. Ableitung von Gebührenmodellen vor allem innerhalb der Bereiche des zinsunabhängigen Geschäfts sowie die damit eng verbundene Bestimmung von Mindestkonditionen ist zentrale Aufgabe des Geschäftsstrukturmanagements. I. Ggs. z. Zinsgeschäft, in dem die Konditionenmodalitäten weitgehend feststehen, müssen diese im zinsunabhngigen Geschäft gestaltet werden. Dabei setzt dies sowie die Bestimmung von Mindestkonditionen bereits die Kenntnis einer Vielzahl von Informationen aus nachgelagerten Steuerungsbereichen voraus. So sind detaillierte Informationen über das Kunden-nachfrageverhalten, das Leistungsangebot sowie die erfassungstechnischen Möglichkeiten der Betriebs- und Leistungsstatistik erforderlich. Nur vor diesem Hintergrund können die Planungsprozesse in diesem Aufgabengebiet effizient durchgeführt werden. Diese Planungsprozesse beziehen sich i. e. S. auf die Auswahl der Bezugsbasis für die Gebühren- bzw. Provisionserhebung, die Festlegung des Preiszählers, die Gebühren- bzw. Provisionshöhe sowie die Kosten der Anwendung der Modelle selbst. Dabei ist zu berücksichtigen, dass neben den Bezugsbasen für die Erlösrechnung parallel auch die Bezugsbasen für die Betriebskostenzurechnung bestimmt werden müssen. Dies setzt voraus, dass bereits detaillierte Informationen über die einzelnen internen und absatzfähigen (Teil-) Leistungen im zinsunabhängigen Geschäft vorliegen. Damit sind die Planungsüberlegungen zur Gestaltung der Geschäftsstruktur und die Grundsatzentscheidungen zur Gebührenpolitik eng verzahnt. Dies geht so weit, dass z. B., ausgehend von der Zielsetzung einer Risikobegrenzung bzw. einer Stabilisierung des Erfolgsbeitrages im zinsunabhängigen Geschäft, Anforderungen an die Gestaltung der Gebühren- und Provisionserhebung gestellt werden, um z.B. durch die Festlegung von Mindestgebühren eine Stabilisierung des Erfolgsbeitrages zu erreichen. Umgekehrt kann erst auf der Basis einer im Rahmen der Gebührenpolitik weiter systematisierten und verfeinerten Erfolgsbeitragsbilanz eine realistische Mindester-folgsbeitrags- und Geschäftsstrukturplanung erfolgen, da hierzu die Kenntnis der Interdependenzen zwischen Mengen- und Ertragskomponenten erforderlich ist.



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Weitere Begriffe : Legitimität, institutionelle | Potential, Gesetz des evolutionären | Fordismus
 
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