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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Geldwäsche, zuständige Behörde

Zuständige Behörde für die Durchführung des Geldwäschegesetzes ist für die Kreditanstalt für Wiederaufbau das BFM, für die übrigen Kreditinstitute - mit Ausnahme der Bundesbank - und die Finanzdienstleistungsinstitute die BAFin, für Versicherungsunternehmen die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen, im Übrigen die jeweils nach Bundes- oder Landesrecht zuständige Stelle.



 
Weitere Begriffe : Drittverwahrung als Wertpapiersammelverwah-rung | Corporate finance | Moderatorvariable
 
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