Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Gesamtzinsspannenrechnung

Kalkulationsverfahren im Rahmen der Kosten- und Erlösrechnung im Bankbetrieb, mit dem die Zinserlöse und die Zinskosten in Beziehung zur Bilanzsumme gesetzt werden (Zinsspannenrechnung, Bruttozinsspanne, Nettozinsspanne). Grundlage der Gesamtzinsspannenrechnung ist die Zinsertragsbilanz. Verfahren der Bankkalkulation; Teil des internen Rechnungswesens. Zur Ermittlung sind die Zinsvolumina je Periode für Aktiv- und Passivgeschäfte zu ermitteln. Dies kann in kalkulatorischer oder mittels pagatorischer Rechnung der Finanzbuchhaltung erfolgen. Werden Zinsbeträge auf die zugehörige Bestandsgrösse bezogen, ergeben sich Zinssätze; besteht die Bestandsgrösse aus mehreren Positionen (z. B. Aktiv-, Passivseite), ist das Ergebnis ein Durchschnittszinssatz. Problematisch ist die Wahl der geeigneten Bestandsgrösse. Da Zinserlöse und -kosten einer Periode in die Rechnung eingehen, sollte ein Durchschnittsbestand der Periode die Bezugsgrösse sein. Geeignet ist deshalb das jahresdurchschnittliche Geschäftsvolumen, und zwar als unkompensierte Bilanz, d. h. unter Rückgängigmachung aller Saldierungen von Aktiva und Passiva. Wird die Schlussbilanz einer Periode als Bezugsgrösse gewählt, werden zeitraumbezogene Grössen (Zinserlöse, -kosten) auf eine zeitpunktbezogene Basis bezogen, was dann zu verzerrenden Ergebnissen führt, wenn die Struktur der Schlussbilanz wesentlich von der durchschnittlichen Struktur im Laufe der Periode abweicht. Um die Wertkosten für Aktiva und Werterlöse für Passiva ermitteln zu können, muss die Gesamtzinsspanne auf beide Bereiche aufgeteilt werden. Es werden also als Wertkosten des Aktivgeschäfts die Zinsen des Passivgeschäfts, erhöht um die anteilige Zinsspanne, angesehen. Ein Durchschnittszins für Aktiva und Passiva und damit die Gesamtzinsspanne lässt sich auch im Rahmen einer Zinsertragsbilanz ermitteln. Hier werden für einzelne Bilanzpositionen Geschäfts-, Zinsvolumen und daraus abgeleitet der Durchschnittszins der Bilanzposition angegeben. Der mit dem Geschäftsvolumen gewichtete Mittelwert der Zinssätze der Einzelpositionen ergibt dann den Durchschnittszins der Aktiv- bzw. Passivseite und deren Differenz die Gesamtzinsspanne. Es ist offenkundig, dass der Informationsgehalt der Gesamtzinsspanne nur gering ist. Als Grundlage für weiterführende Ergebnisrechnungen lässt sie auch nur eine Gesamtbankergebnisrechnung, eine -be-triebskalkulation zu. Für die getrennte Erfolgsermittlung von Aktiv- und Passivgeschäften muss ein sachgerechteres Verfahren zur Aufteilung der Gesamtzinsspanne auf Aktiv- und Passivgeschäft gefunden werden.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Gesamtzinsspanne
 
gesatzt
 
Weitere Begriffe : Normierung | Bundesanzeiger | Europäische Zentralbank, Verhaltenskodex
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.