Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Gesundheitsausgabenrechnung

In der Gesundheitswirtschaft: Zusammenfassende statistische Erfassung und Auswertung aller dem Gesundheitswesen zugeordneten Ausgaben. In Deutschland sind hierfür das Statistische Bundesamt bzw. die Statistischen Ämter der Bundesländer zuständig. Gemäß der vom Statistischen Bundesamt vorgenommenen Abgrenzung des Gesundheitswesens für die Gesundheitsausgabenrechnung (GAR) werden der Pflegebereich, die betriebliche Gesundheitssicherung und gesundheitliche Maßnahmen zur Wiedereingliederung ins Berufsleben dem Gesundheitswesen zugeordnet. Ausgaben für Leistungen aus dem Gesundheits-, Sozial- oder Umweltbereich fließen in die Gesundheitsausgabenrechnung ein, wenn sie primär der Sicherung, der Vorbeugung oder der Wiederherstellung von Gesundheit dienen. Außen vor bleiben somit jene Leistungen, die die Gesundheit im weiteren Sinne fördern. Dies ist z. B. die Unterbringung in Altenwohnheimen, wo die Bewältigung oder Linderung von Gesundheitsproblemen nicht vornehmliches Ziel der Beschäftigung ist. Die Abgrenzung entspricht den Empfehlungen der OECD und des Statistischen Amtes der Europäischen Gemeinschaften (EUROSTAT) zum Aufbau einer Gesundheitsausgabenrechnung in den Industrieländern. In der Gesundheitsausgabenrechnung (GAR) werden vom Statistischen Bundesamt nur die Ausgaben für den letzten Verbrauch sowie die Investitionen erfasst. Dementsprechend finden sich Ausgaben für Vorleistungen nicht wieder, etwa die Produktion von Arzneimitteln durch die Pharmaindustrie und ihr Absatz an Apotheken. Auch die Ausgaben für Forschung und Entwicklung der Pharmaindustrie sind nicht enthalten. Eine Ausnahme bilden die Ausgaben der öffentlichen Haushalte für Ausbildung und Forschung im Gesundheitsbereich. Die Ausgaben für Forschung an den medizinischen Einrichtungen der Hochschulen (Hochschulkliniken) werden bei der GAR der Einrichtung Krankenhäuser zugewiesen, öffentlich geförderte Forschung außerhalb von Hochschulen findet sich unter „sonstige Einrichtungen und private Haushalte“.1



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Gesundheitsausgaben
 
Gesundheitsökonomie
 
Weitere Begriffe : belief - disbelief | Philosophie, analytische | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Massnahmen bei Insolvenzgefahr
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.