Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Gleitende Arbeitszeit

Gleitende Arbeitszeit ist eine Form der betrieblichen Arbeitszeitregelung, bei der den Mitarbeitern die Möglichkeit eingeräumt wird, über die Verteilung ihrer persönlichen Arbeitszeit innerhalb eines festgelegten Rahmens selbst zu entscheiden. Bei gleitender Arbeitszeit kann jeder Arbeitnehmer bestimmen, wann er mit der täglichen Arbeit beginnt oder aufhört. Er ist nur verpflichtet, bestimmte Kernarbeitszeiten einzuhalten und insgesamt dem Unternehmen für die tarifvertraglich festgelegte Zahl von Arbeitsstunden zur Verfügung zu stehen. Gleitzeit ist ein Instrument zur Flexibilisierung der Arbeitszeit.

Gleitende Arbeitszeitregelungen sollen es den einzelnen Mitarbeitern ermöglichen, den Arbeitsbeginn und das Arbeitsende zeitlich so zu legen, wie es ihren persönlichen Bedürfnissen oder den jeweiligen Anforderungen an ihrem Arbeitsplatz am besten entspricht. Diese Wahlfreiheit soll ihnen einerseits mehr persönliche Gestaltungsfreiheit einräumen, die unterschiedlichen Lebensgewohnheiten oder familiären Verpflichtungen besser berücksichtigen und gleichzeitig dazu beitragen, den morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr vor allem in den Ballungsgebieten zu entlasten. Die Kapazität von öffentlichen Verkehrsmitteln und Straßen kann gleichmäßiger ausgelastet werden, wenn nicht alle Berufstätigen zur gleichen Zeit zum Arbeitsplatz fahren oder den Betrieb gemeinsam wieder verlassen.

In den meisten Unternehmen, die eine gleitende Arbeitszeit eingeführt haben, wird zwischen Gleitzeit und Kernarbeitszeit unterschieden. Während beispielsweise zwischen 07:00 und 09:30 Uhr morgens jeder Mitarbeiter selber entscheiden kann, wann er an seinem Arbeitsplatz erscheint und es zwischen 15:30 und 19:00 Uhr jedem Beschäftigten freigestellt ist, wann er den Betrieb wieder verlässt, gelten die Stunden zwischen 09:30 und 15:30 Uhr als Kernarbeitszeit. In dieser Zeitspanne sollen alle Mitarbeiter im Unternehmen sein, damit die Kunden und Lieferanten Ansprechpartner finden und die verschiedenen Abteilungen miteinander kommunizieren können oder gemeinsame Konferenzen möglich sind.

Gleitende Arbeitszeitregelungen gehören zu den Konzepten für eine flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit, die sich nicht mehr nach einem starren Schema richtet, sondern so weit wie möglich den persönlichen und betrieblichen Bedürfnissen angepaßt wird. In vielen Unternehmen wird den Arbeitnehmern nicht nur die Möglichkeit geboten, die täglichen Arbeitsstunden innerhalb eines festgelegten Rahmens stärker in die Vor- oder Nachmittagsstunden zu verlagern. In vielen Fällen ist es auch möglich, die wöchentlichen Arbeitsstunden entsprechend den betrieblichen oder persönlichen Bedürfnissen variabel zu gestalten. Es kann dann vor- und nachgearbeitet werden. Wer zum Beispiel in der ersten Wochenhälfte durch Mehrarbeit "Gutschriften" auf seinem Arbeitszeitkonto erzielt, kann dafür früher ins Wochenende gehen. Je nach Betriebsvereinbarung ist der Arbeitnehmer nur dazu verpflichtet, dieses Arbeitszeitkonto innerhalb einer Woche, eines Monats oder im Laufe des Quartals auszugleichen. Den Unternehmen bietet sich ein breiter Fächer von Möglichkeiten bei der Ausgestaltung der Gleitzeit. Dabei müssen neben den persönlichen Bedürfnissen aber immer auch die betrieblichen Belange berücksichtigt und längere Abwesenheiten mit Kollegen und Vorgesetzen abgesprochen werden.

In Betrieben, in denen ein Betriebsrat gewählt wurde, ist die Einführung von Gleitzeit mitbestimmungspflichtig. Bei der Gestaltung müssen die Regeln der Arbeitszeitordnung (AZO) beachtet werden. Bei den meisten Unternehmen wird die Einhaltung der tariflichen Arbeitsstunden durch Zeiterfassunssysteme (wie eine Stempeluhr) kontrolliert. Dieses sonst nur für Arbeiter geltende Kontrollsystem wird dann auch auf die Angestellten und Führungskräfte ausgedehnt. Es gibt aber auch Unternehmen, bei denen die Gleitzeit auf Vertrauensbasis praktiziert wird und die Ableistung der tarifvertraglich vorgeschriebenen Arbeitszeit nur von den jeweiligen Vorgesetzen überwacht wird. Oder man verlässt sich auf die soziale Kontrolle durch die Kollegen, die notorische "Schwänzer" zur Rede stellen, weil ihr Arbeitspensum von den anderen mitgeleistet werden muss.

Bisher sind nur wenige Unternehmen so weit gegangen, dass sie den Mitarbeitern die Entscheidung völlig überlassen, ob und wann sie im Betrieb erscheinen, sondern sie nur verpflichten, die eingehenden Aufträge innerhalb eines angemessenen Zeitraums abzuarbeiten.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Gleichzeitigkeitsprinzip
 
gleitende Parität
 
Weitere Begriffe : Bankgeschäfte mit Minderjährigen | Babbage-Prinzip | Mezzanine
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.