Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Mehrarbeit

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Über die notwendige Arbeit hinausgehende Arbeit, die in der Mehrarbeitszeit geleistet wird und sich im Mehrprodukt verkörpert. In der Wirtschaftssoziologie: [1] allgemeine Bezeichnung für die über die gesetzliche oder vertraglich festgelegte normale oder regelmässige Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit. [2] surplus labour, Begriff der Marxschen Theorie zur Analyse des allen Klassengesellschaften gemeinsamen Ausbeutungsverhältnisses, abstrahiert von allen besonderen gesellschaftlichen Formen, in denen sie geleistet wird. Mehrarbeit ist in diesem Sinne diejenige Arbeit, die von der herrschenden Klasse ohne Äquivalent angeeignet wird, oder - vom Standpunkt des Produzenten aus formuliert - diejenige Arbeit, die über das hinausreicht, was die Produzenten unter gegebenen gesellschaftlichen Bedingungen zu ihrem Lebensunterhalt benötigen. Im Feudalismus wird die Mehrarbeit unmittelbar angeeignet als Fronarbeit oder in Gestalt des Zehnten. In der kapitalistischen Produktionsweise hat sie die Gestalt des Mehrwerts. Die Mehrarbeit hat zwei Funktionen: einerseits bildet sie die Konsumtionsform der herrschenden Klasse; andererseits dient sie der Erweiterung der Produktion. Auch der Sozialismus setzt Mehrarbeit als Arbeit über das Mass der gegebenen Bedürfnisse hinaus voraus. Die veränderte Form der gesellschaftlichen Produktion hebt nach K. Marx nicht den gesellschaftlich allgemeinen Charakter von Mehrarbeit, sondern nur seine bisherige Form auf. /



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Mehr-Themen-Umfrage
 
Mehrbesitzverbot
 
Weitere Begriffe : Aussteller von Wertpapieren | Computerkriminalität bei Banken | KfW Bankengruppe
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.