Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Globalabtretung

Auch Globalzession. Sonderform der Abtretung, bei der ein Unternehmen alle bestehenden und künftigen Forderungen aus seiner Geschäftstätigkeit als Kreditsicherheit an eine Bank abtritt. Typisches Sicherungsmittel bei veräußerbaren Waren. Ein Pfandrecht an Forderungen scheidet meist wegen der Anzeigepflicht über die Verpfändung an den Schuldner aus. Erforderlich für die Abtretung künftiger Forderungen ist deren Bestimmbarkeit. Die Person des Schuldners muss in der Abklärungserklärung nicht genau betitelt, aber bestimmbar sein. Bei der Globalzession wird oft vereinbart, dass diese nicht nach außen erkennbar ist. Dies gilt besonders für die Kunden des Sicherungsgebers. Hier liegt dann eine stille Zession vor und der neue Gläubiger (Zessionar) tritt erst im Sicherungsfalle nach außen auf. Bis dahin wird dem Sicherungsgeber eine Einziehungsermächtigung erteilt und nur dieser tritt gegenüber seinen Kunden in Erscheinung. Globalzession, -abtretung.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Global-Marketing
 
Globalbudget
 
Weitere Begriffe : gute Adresse | Rentabilitätskontrolle | internationale Zahlungsabkommen
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.