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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Goldmünzklausel

Form der Goldklausel als Wertsicherungsklausel. Verpflichtet zur Leistung einer bestimmten Menge Goldes, insb. von Goldmünzen. Begründet somit eine qualifizierte Geldschuld, bei der Leistungsgegenstand nicht Geld schlechthin ist, sondern eine bestimmte Geldsorte einer bestimmten Währung (i.w. S.). Anders: Goldwertklausel.



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