Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Inhaberpapier

Ein Wertpapier, das durch Einigung und Übergabe nach sachenrechtlichen Grundsätzen übertragen werden kann. Der Erwerb kann auch gutgläubig rechtswirksam vom Nichteigentümer erfolgen. Wer Besitzer des Papiers ist, gilt als Eigentümer, es sei denn, jemand beweist ihm das Gegenteil. Diese Eigenschaft erleichtert die Übertragbarkeit und gibt dem Erwerber eine hohe Rechtssicherheit. Inhaberpapiere sind z.B. die meisten Effekten, aber auch Schecks.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Inhaberkonnossement
 
Inhaberpapier, hinkendes
 
Weitere Begriffe : Zirkulationsfonds | Klasse, produktive | Anlagevermögen
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.