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                    Inkassogeschäft
                    
                    
                    
                    
		    
		    
		    
                    
                    
                    
			
			
			
			
                     
                    
                    
                     Auch: Einzugs-, Einziehungsgeschäft. Teilgebiet des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Rechtliche Grundlage ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag. Beinhaltet den durch Banken besorgten Einzug (das Inkasso) von in Papieren dokumentierten fälligen Forderungen als Scheck-, Wechsel-, Lastschrift-, Quittungsinkasso, Inkasso von Zins- und Dividenden- bzw. Gewinnanteilscheinen, zur Rückzahlung fälligen Schuldverschreibungen, Dokumenteninkasso, vor allem im Auslandsgeschäft.   
                    
                    
                    
                    
			
			
			
			
                    
                     
                    
                     
                
                    
                    
                        
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