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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Internationaler Währungsfonds, Länderkonsultationen

Durch regelmässige Konsultationen mit jedem Mitgliedsstaat unterrichtet sich der IWF, ob das betr. Land verantwortungsbewusst und offen die Bedingungen festlegt, zu denen seine Währung von Regierungen und Privaten anderer Länder ge- und verkauft wird; ferner macht er sich ein Bild von der gesamtwirtschaftlichen Lage des Landes. Dies bietet dem IWF auch Gelegenheit, das betr. Land darin zu bestärken, evtl. Beschränkungen des unvzgl. Transfers der Landeswährung in ausländische Währungen aufzuheben. In den Anfangsjahren des IWF waren diese regelmässigen Konsultationen nur für die Mitgliedsländer obligatorisch, die Devisenbeschränkungen verhängt hatten. Seit 1978 führt der IWF jedoch mit allen Mitgliedern Konsultationen. Diese finden normalerw. jährlich statt. Der Geschäftsführende Direktor kann jedoch zusätzl. Beratungen anregen, wenn ein Mitglied plötzlich in ernste wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät oder ein Verhalten an den Tag legt, das den anderen Mitgliedern schadet. Jedes Jahr reist eine Gruppe von 4—5 Mitarbeitern des IWF für 2 Wochen in die Hauptstadt jedes Mitgliedslandes, sammelt Informationen und führt mit Regierungsvertretern Gespräche über die Wirtschaftspolitik des Landes. Die 1. Phase der Konsultationen dient der Gewinnung statistischer Daten zu Ausfuhren und Einfuhren, Löhnen, Preisen, Beschäftigung, der Geldmenge, Investitionen, Steuereinnahmen, Haushaltsausgaben u. a. Faktoren der Wirtschaft, die einen Einfluss auf den Wechselkurs haben. Die 2. Phase besteht aus Gesprächen mit hochrangigen Regierungsvertretern, in denen festgestellt werden soll, wie wirksam die Wirtschaftspolitik im vergangenen Jahr war und welche Änderungen für das kommende Jahr zu erwarten sind; ferner geht es darum zu erfahren, welche Fortschritte das Land beim Abbau von Beschränkungen des Devisenverkehrs erzielt hat. Nach Beendigung ihrer Mission arbeitet die Gruppe einen detaillierten Bericht aus, der dem Exekutivdirektorium zur Erörterung vorgelegt wird.



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Weitere Begriffe : Zentraler Kreditausschuss (ZKA) | Wechselkursindex | Swap, deferred
 
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