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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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internes Risikomanagement im Finanzkonglomerat

Nach Darstellung der Bundesbank ist eine besonders gravierende Herausforderung für das Finanzkonglomeratmanagement die Integration des Risikomanagements über die verschiedenen Sektoren hinweg. Hierzu bedarf es statt der Orientierung an sektorspezif. Risiken ganzheitlicher Risikomanagementansätze zur Steuerung der Unternehmensgruppe. Hins, des Risikomanagements für gruppeninterne Transaktionen und Risikokonzentrationen stellen sich lt. Bundesbank Anforderungen an Finanzkonglomerate in Gestalt ordnungsgemässer Organisation und angemessener interner Kontrollverfahren. Während das KWG für gruppeninterne Transaktionen in gemischten Unternehmensgruppen detaillierte Regelungen vorgibt, sind Anforderungen für Finanzkonglomerate im Einzelnen in einer RVO konkretisiert. Die EU-Finanzkonglomeraterichtlinie fordert insoweit, dass auf Konglomeratsebene angemessenes Risikomanagement und interne Kontrollmechanismen einschl. ordnungsgemässer Geschäftsorganisation und Rechnungslegungsverfahren existieren müssen. Angemessenes Risikomanagement umfasst lt. Bundesbank: 1. fachmännische Führung und Management; 2. Genehmigung und regelmässige Überprüfung von Strategien und Massnahmen bei allen eingegangenen Risiken durch die Leitungsgremien auf Konglomeratsebene; 3. angemessene Eigenkapitalausstattungspolitik, die Auswirkungen der Geschäftsstrategie auf Risikoprofil und Eigenkapitalanforderungen vorausschauend einbezieht; 4. geeignete Verfahren, die sicherstellen, dass die Systeme zur Risikoüberwachung angemessen in die Geschäftsorganisation integriert sind; 5. entspr. Massnahmen, die gewährleisten, dass angewendete Systeme in den der zusätzl. Beaufsichtigung unterliegenden Unternehmen kompatibel sind, damit alle Risiken auf Konglomeratsebene quantifiziert, überwacht und kontrolliert werden können. Angemessene interne Kontrollmecha- nismen umfassen lt. Bundesbank: 1. geeignete Mechanismen in Bezug auf Eigenmittelausstattung (zur Ermittlung und Quantifizierung aller wesentlichen Risikopositionen) und angemessene Unterlegung dieser Risiken mit Eigenmitteln; 2. ordnungsgemässes Berichtswesen und Rechnungslegungsverfahren (zur Ermittlung, Quantifizierung, Überwachung und Kontrolle gruppeninterner Transaktionen und der Risikokonzentration).



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