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Inventarisierung, Inventur

Bestandsaufnahme des Inventars, d.h. aller Vermögensgegenstände einer Bank nach Art, Menge und Wert zu bestimmtem Stichtag, mind. zum Jahresende (Stichtagsinventur). Andere Formen: vor- oder nachgezogene, permanente, Stichprobeninventur. Stützt sich insb. auf die Skontren und Hilfsbücher. Körperliche Inventur muss nur für Bestände an Kasse, Wechseln, Schecks, Effekten, Kupons, Devisen, Sorten, Edelmetallmünzen u. a. Edelmetallen durchgeführt werden. Die Bestände werden auf Inventurblättern verzeichnet; Gesamtheit ist das Inventurbuch. Durch Existenz elektronisierter Informationsverarbeitung gegenüber früher erheblich vereinfacht.



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