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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kontoauszug

Abschrift oder Durchschrift der Umsätze auf den Kontokarten zur Unterrichtung des Kunden über die Kontenbewegungen. Irreführ, auch: Tagesauszug. Formularmässige, maschinell-elektronisch erstellte schriftliche Unterrichtung des Bankkunden über die Umsätze auf seinem Konto und den sich daraus ergebenden Saldo. Kann jeweils nach stattgefundenen Kontobewegungen oder auch als Sammelauszug nur monatsweise erstellt werden. Zur Rationalisierung für Bank und Kunden und der teuren Versendung per Post stehen dem Kunden heute als Selbstbedienungselemente dafür bei vielen Banken KAD zur Verfügung. Mitteilung der Bank an den Kontoinhaber über Veränderungen seines Kontostandes. Wird bei Girokonten häufig auch als Tagesauszug bezeichnet.



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