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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kontoauszugsdrucker

Abk.: KAD. Selbstbedienungselement in der Bank, das zur Information über den Kontostand für den Kunden dient. Statt der Selbstabholung von Kontoauszügen durch Bankkunden oder Versendung durch die Post kann der Kunde an einem ihm während der Schalterstunden der Bank oder auch - bei ausserhalb der Bankgeschäftsräume angebrachten Geräten - 24 Stunden pro Tag frei zugänglichen Platz dort installierte Drucker bedienen, um einen Kontoauszug erstellen zu lassen. Dies kann beliebig oft und - im o.a. zweiten Fall - zu beliebigen Zeiten erfolgen. Der Kunde betätigt den KAD durch Einschieben seiner ec- oder besonderen Kundenkarte. PIN-Eingabe ist nicht erforderlich. KAD sind entweder als Monofunktionsgeräte installiert oder es erfolgt Integration der Funktion Kontoauszugsdruck in ein Mul-tifunktionsgerät.



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Weitere Begriffe : Deutsche Bundesbank, Aufgaben ausserhalb des Bundesbankgesetzes | Zinsstruktur am Kapitalmarkt | Widerrufsrecht bei Verbraucherkredit
 
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