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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kreditausschuss

1. Bei den meisten, vor allem grösseren Banken gebildetes internes Gremium, das über die Vergabe von Krediten ab einer bestimmten Grössenordnung zu entscheiden hat. Mitglieder sind meist der Bankgeschäftsleitung angehörende Personen. 2. Bei öffentlich-rechtlichen Banken gesetz- oder satzungsmässig vorgeschriebenes Gremium. Neben dem Geschäftsleitungsgremium zuständig für die Bewilligung von Krediten entspr. den Bestimmungen der Satzung und evtl. der von einem Verwaltungsrat o.a. Gremium erlassenen Geschäftsanweisung. Vor allem bei Sparkassen zu finden, wo er aus den Mitgliedern des Sparkassenvorstandes, dem Verwaltungsratsvorsitzenden und bestellten Verwaltungsratsmitgliedern besteht. 3. Bei manchen Aktienbanken Ausschuss des Aufsichtsrats, der über seitens des AR zustimmungspflichtige Kreditvergaben der Bank berät und dem AR entspr. Beschlussvorschläge macht. Zentraler Kreditausschuss.



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