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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Lastschriftreiterei

Form des Betrugs mittels des Lastschriftverfahrens. Beruht auf dessen Missbrauch zur Kreditbeschaffung und dass bei Eintritt von Zahlungsunfähigkeit eine Bank den resultierenden Schaden zu tragen hat. Dies wird möglich, weil ein Lastschriftbetrag auf Anforderung durch die einziehende Bank innerhalb von 6 Wochen zurückgerufen werden kann, unabhängig davon, ob das Konto des Lastschrifteinreichers Deckung aufweist oder nicht. Nach Darstellung des LKA Baden-Württemberg werben Kreditvermittler zunächst Kapitalanleger mit hohen Renditeversprechen bei 100%iger Sicherheit an; sodann offerieren sie Darlehen ohne Bonitätsprüfung und Schufaverfahren. Da die sich auf solche Angebote meldenden Kreditsuchenden meist in finanziellen Schwierigkeiten sind, sind sie bereit, auch sehr hohe Vermittlungskosten - Gebühren, Provisionen - zu zahlen. Dem Darlehensnehmer wird nach Entrichtung solcher Gebühren die Bankverbindung eines angeworbenen Darlehensgebers benannt und er wird aufgefordert, die Darlehenssumme durch Lastschrift einzuziehen. Die Einzugsermächtigung wird sodann durch den Darlehensgeber innerhalb der 6-Wochenfrist widerrufen, sodass die Bank des Lastschrifteinziehers den Betrag zurück übertragen muss, wodurch der Darlehensgeber gesichert ist. Wenn das Konto des Lastschrifteinreichers keine Deckung aufweist, hat die Bank den Schaden zu tragen. Die Darlehen werden meist als Factoring deklariert, ohne dass aber ein Forderungskauf erfolgt. Gem. Urteil des BGH v. 2005 erfüllt Lastschriftreiterei den Betrugsstraftatbestand.



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Weitere Begriffe : personality inventory | Relending | Repurchase Agreement
 
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