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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Mantelgründung

Formelle Gründung einer Unternehmung ohne Aufnahme eines Geschäftsbetriebs mit der alleinigen Zielsetzung der Schaffung eines Mantels, der nach der Gründung veräußert werden soll. Solche Scheingründungen sind rechtlich nicht zulässig und nichtig.



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