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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Mindestreservesystem der Europäischen Zentralbank

Mindestreservehaltung im Eurosystem. Wie im früheren System der Bundesbank ist die Mindestreserve im Eurosystem so ausgestaltet, dass sie als genereller und individueller Liquiditätspuffer dient. Dabei nehmen die Banken Veränderungen ihrer Zentralbankguthaben in der Erwartung hin, dass sich deren Schwankungen im Periodendurchschnitt ausgleichen. Dies macht einerseits eine tägliche Feineinstellung der generellen Liquiditätslage durch die Notenbank und damit Feinsteuerungsmassnah-men mit einem bestimmten Kreis von Banken weitgehend unnötig. Andererseits bietet die Mindestreserve den Banken aber auch individuellen Spielraum für Liquiditätsdispositionen unter Berücksichtigung von Zinserwartungen. Mit der EWU haben sich für die deutschen Banken einige Änderungen ergeben. So neben der Veränderung des Beginns der (nicht immer monatigen) Mindestreserveperiode insb. die Verzinsung des Mindestreservesolls zum Zinssatz der HRG. Dadurch entfallen Anreize, die Mindest-reserveverpflichtung zu umgehen. Verändert hat sich -aus deutscher Sicht - auch das typische Muster der Min-destreserveerfüllung, wobei mehrere Faktoren eine Rolle spielen. Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs bei der Bundesbank erfolgt jetzt weitgehend floatfrei; früher existierten hohe floatbedingte Überschüsse, vor allem zu Beginn der Erfüllungsperiode. Die Stabilisierungsfunktion der Mindestreserve für den Geldmarkt wird ergänzt durch die 2 ständigen Fazilitäten des Eurosystems: Spitzenrefi-nanzierungs- und Einlagefazilität, die den Zinskanal für Schwankungen des Tagesgeldsatzes bilden. Während die Spitzenrefinanzierungsfazilität funktional dem früheren Lombardkredit der Bundesbank entspricht, ist für die deutschen Banken das Instrument der Einlagefazilität neu. Hier können Banken überschüssige Liquidität über Nacht anlegen, allerdings zu einem deutlich unterhalb des Hauptrefinanzierungssatzes liegenden Zinssatz.



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