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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Mindestzinsertrag und Bilanzstrukturplanung

Ausgangspunkt der Planungsüberlegungen i. e. S. zur Bilanz- und Konditionenstruktur bildet die Ableitung von Leitlinien für den Mindestzinsertrag. Während bei Planung des Mindestgewinns die Hauptkomponenten Zins-, Provisionsertrag, ausserordentlicher Bereich sowie Betriebskosten jeweils Objekt simultaner Planungsüberlegungen sind, setzt die Ableitung des Mindestgewinnbei-trags des Zinsgeschäfts voraus, dass bereits Vorstellungen hins. der Höhe der übrigen Komponenten bestehen. Unter diesen Voraussetzungen kann der Mindestgewinnbeitrag des Zinsgeschäfts abgeleitet werden. Die Zinsspanne muss so hoch sein, dass sie die Bedarfsspanne, die ausserordentlichen Erfolgsfaktoren und die einzelnen Komponenten der Gewinnverwendung abdeckt. Die Berechnung des Mindestgewinnbeitrags im Zinsgeschäft wird analog zur Vorgehensweise bei Ableitung des Mindestgewinns jeweils für die operative bis zur langfristigen Planung vorgenommen. Jedoch kann der auf diese Weise ermittelte Mindestgewinnbeitrag nur als erste Orientierungshilfe dienen, da durch die noch zu planende Bilanzstruktur geschäftsstrukturbedingte Modifikationen (Eigenmittelgrundsatz, ausserordentlicher Bereich) erforderlich werden. Bilanzstrukturplanung kann nicht losgelöst von der parallel durchzuführenden Konditionenplanung erfolgen. Diese determiniert wesentlich die Strukturveränderungen) in der Zinsbilanz (z. B. durch selbst induzierte Umschichtungen). Andererseits muss u.a. die Konditionenpolitik zur Realisierung von geplanten Strukturveränderungen - z. B. in Form von Konditionenzugeständnissen bzw. Abwehrpreissetzungen - beitragen. Zudem bedarf es grunds. einer Abstimmung, ob bspw. eine Verbesserung des Zinsertrags unter Berücksichtigung des jeweiligen Handlungsspielraumes durch Bilanzstruktur- und/oder Konditionenveränderungen erreicht werden soll. Für diese Grundsatzentscheidung können die Ergebnisse einer Zinsabweichungsanalyse hilfreich sein. Nimmt man an, dass die Zinssätze der einzelnen Bilanzpositionen bereits geplant sind und als am Markt durchsetzbar eingestuft werden können, rückt die Planung der Mengenkomponente in den Vordergrund.



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