Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Neutraler Aufwand

Der neutrale Aufwand ist ein Begriff aus der Kostenrechnung.

Neutrale Aufwände setzten sich zusammen aus:

1. Betriebsfremder Aufwand
Diese Aufwände stehen in keinem Zusammenhang mit der eigentlichen Betriebsaufgabe, d.h. sie werden nicht durch Erstellung von Betriebsleistungen verursacht.
Beispiele:
· Pacht für ein nicht dem Betrieb dienendes Grundstück
· Reparaturen für betrieblich nicht genutzte Gebäude

2. Außerordentlicher Aufwand
Diese Aufwände sind zwar betrieblich, aber fallen zeitlich und der Höhe nach unregelmäßig an.
Beispiele:
· Forderungsausfall
· Kursverluste
· Schadensfälle, die nicht durch eine Versicherung gedeckt sind.

3. Periodenfremder Aufwand
Diese Aufwände sind zwar auch betriebsbedingt, fallen aber in einer anderen Abrechnungsperiode an.
Beispiele:
· Mietvorauszahlungen

4. Sonstige neutrale Aufwände
Dazu gehören alle sonstigen Positionen, die in der Kostenrechnung anders behandelt werden.
Beispiele:
· Abschreibungen
· Zinsen für das Fremdkapital (Fremdkapitalzinsen)

In der Kostenrechnung werden neutrale Aufwände ausgeschieden.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Neurose
 
Neutraler Ertrag
 
Weitere Begriffe : Nachfrageüberhang | Substanzwertorientierte Anlagestrategie | Folgewelt
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.