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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Fremdkapital

(engl. outside capital, bounded capital, credit capital) Als Fremdkapital bezeichnet man die auf der Passivseite (Passiva) der Bilanz ausgewiesenen Schulden eines Unternehmens. Fremdkapital wird einem Unternehmen von Gläubigern zur Verfügung gestellt (Verbindlichkeiten), oder es stellt potenzielle Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens dar, deren Höhe oder Zeitpunkt noch nicht exakt bekannt sind (r Rückstellungen). Das idealtypische Fremdkapital wird durch einen Kredit bezeichnet, der folgende Merkmale aufweist: Die Fremdkapitalgeber (Gläubiger) sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen; der Fremdkapitalgeber besitzt einen verbrieften Anspruch auf Zins und Tilgungszahlungen (Zinsen, Tilgung); die Verzinsungs und Rückzahlungsansprüche sind erfolgsunabhängig; dem Fremdkapitalgeber entstehen aus dem Finanzierungsvertrag keine Haftungsverpflichtungen; im Insolvenzfall (Insolvenz) nimmt der Fremdkapitalgeber eine bevorzugte Gläubigerstellung ein und wird vorrangig vor den Gesellschaftern der Unternehmung bedient. Als Fremdkapital gelten alle Finanzmittel, die von extern in das Unternehmen fließen. Dies sind beispielsweise Kredite aber auch Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und andere Schulden. In der Bilanz wird das Fremdkapital auf der Passivseite ausgewiesen. Im Allgemeinen dient es der Mitfinanzierung des Umlauf- und Anlagevermögens. Vermögensrechnung Hierzu zählen alle verzinslichen Mittel, die zur Unternehmensfinanzierung eingesetzt werden und die weder von den Anteilsinhabern (Eigenkapital) noch aus der Eigenliquidität des Unternehmens kommen, z. B. Bankkredite, Anleihen, sonstige Darlehen.



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